Präsenzunterricht seit 10. Mai neu geregelt

Mit der Niedersächsischen "Coronaverordnung" vom 10. Mai 2021 ist der Unterricht an der Musikschule unter bestimmten Bedingungen generell wieder möglich.

Die Freigabe ist nun nicht mehr nur auf den Einzelunterricht beschränkt. Für Gesang und Blasinstrumente ist allerdings nur Kleingruppenunterricht mit maximal vier Personen (+ Lehrkraft) möglich.

Darüber hinaus sind die AHA-Regeln natürlich in allen Unterrichtsformaten einzuhalten.

Auch bei den Regelungen zur Testpflicht sind die Bestimmungen etwas erleichtert worden.

Die aktualisierten Regelungen zur Testpflicht finden Sie hier: ⇒

Der Vordruck für eine Testbescheinigung kann hier heruntergeladen werden: 

Bitte bleiben Sie gesund oder werden Sie es ganz schnell wieder!

 

Ihre Musikschule des Landkreises Cloppenburg e. V.