Sozialermäßigung/ Bildungspaket

An der Musikschule des Landkreises Cloppenburg besteht als öffentlich getragener Bildungseinrichtung die Möglichkeit einer Sozialermäßigung bei nachgewiesener Bedürftigkeit. Sie beträgt 50% der Unterrichtsgebühren. Der Nachweis über die Bedürftigkeit (Einkommensnachweis, Wohngeldberechtigung, Bescheid über Hartz4 etc.) muss halbjährlich erneuert werden.

Weiterhin können Leistungen für Bildung und Teilhabe (seit August 2019 15€ pro Monat und Kind) auf den Unterricht angerechnet werden. Gerne beraten wir Sie bezüglich der erforderlichen Formalitäten für das Bildungspaket. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 04471 99990 oder per Mail.

Weitere Informationen über das Bildungspaket auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.